Der Haushaltsentwurf 2025 sieht für das Bundesjustizministerium Ausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro vor, was einem Anstieg um 133 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Großteil entfällt auf gestiegene Personalkosten sowie erhöhte Mittel für das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundesamt für Justiz. Die neue Zuständigkeit für den Verbraucherschutz ist im aktuellen Entwurf noch nicht abgebildet, dürfte aber künftig eigene Programmkapitel erhalten.

Der Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sieht für dieses Jahr Ausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro vor. Das sind 133 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wie aus dem Einzelplan 07 des Regierungsentwurfes für den Haushalt 2025 (21/500) hervorgeht. Die Einnahmen sind mit 739,8 Millionen Euro veranschlagt und damit um 73,7 Millionen Euro höher als im Jahr 2024.

Im Zuge der Regierungsbildung wurde dem Justizministerium auch die Verantwortung für den Verbraucherschutz übertragen. Im Entwurf des Einzelplans ist diese veränderte Zuständigkeit noch nicht abgebildet.

Das Gros der Ausgaben im BMJV-Etat ist für Personal eingeplant. Mit 688,3 Millionen Euro sollen diese auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst um 79 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Die sächlichen Verwaltungsausgaben liegen mit 292,5 Millionen Euro um 44,3 Millionen Euro über dem Vorjahresniveau, die Ausgaben für Investitionen sollen um 10,8 Millionen Euro auf 29,2 Millionen Euro steigen.

Ausgabeschwerpunkt ist das Deutsche Patent- und Markenamt, das dem Geschäftsbereich des Ministeriums zugeordnet ist. Hier sind im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von 304,0 Millionen Euro vorgesehen; das sind 51,1 Millionen Euro mehr als im Jahr 2024. Die Einnahmen sollen mit 512,4 Millionen Euro um 40 Millionen Euro höher ausfallen.

Beim Bundesamt für Justiz sollen in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 159,2 Millionen Euro anfallen. Das sind 59,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Einnahmen sind mit 184,2 Millionen Euro um 30 Millionen Euro höher veranschlagt. In dem Etat des Bundesamtes sind unter anderem „finanzielle Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“ in Höhe von 20 Millionen Euro eingeplant.

Eigene Programmkapitel gibt es in dem Einzelplan bislang nicht; das dürfte sich mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik noch ändern. Unter den „Sonstigen Bewilligungen“ (Kapitel 0710) finden sich im Entwurf geringere Ansätze für sächliche Verwaltungsausgaben (57,8 Millionen Euro, – 3,3 Millionen Euro) und für Zuweisungen und Zuschüsse (28,8 Millionen Euro, – 1,1 Millionen Euro). Änderungen gegenüber dem ersten Regierungsentwurf (20/12400) sind vorerst nicht vorgenommen worden.

Höhere Personalausgaben prägen die Etats der zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörenden Bundesgerichte. Das sind der Bundesgerichtshof (Kapitel 0713) sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714), das Bundesverwaltungsgericht (Kapitel 0715), der Bundesfinanzhof (Kapitel 0716) und das Bundespatentgericht (Kapitel 0717).

HiB Nr. 267, 30.06.2025

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