Berlin, 10. Dezember 2025 (JPD) – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie beschlossen, der Gerichte in Deutschland bei der Abwehr sogenannter Einschüchterungsklagen stärken soll. Diese unbegründeten Klagen zielen darauf ab, kritische Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken und richten sich häufig gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. SLAPP steht dabei für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“.

Neue Instrumente gegen missbräuchliche Klagen

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig erklärte: „Es gibt keine Demokratie ohne freie Presse und öffentliche Debatte. Einschüchterungsklagen dürfen nicht dazu führen, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden. Mit den neuen Regelungen erhält die Justiz zusätzliche Instrumente, um Klagemissbrauch effektiv einzudämmen.“ Der Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinie nach dem 1:1-Prinzip in deutsches Recht um. Er gilt ausschließlich für Einschüchterungsklagen mit grenzüberschreitendem Bezug; nationale Fälle ohne internationalen Bezug bleiben unverändert.

Einschüchterungsklagen liegen nach dem Entwurf vor, wenn der Hauptzweck des Rechtsstreits darin besteht, die Beteiligung des Beklagten am öffentlichen Meinungsprozess zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren, und der Rechtsstreit insgesamt missbräuchlich geführt wird. Öffentliche Meinungsbildung umfasst beispielsweise die Teilnahme an Demonstrationen, Veröffentlichungen in Printmedien, Posts in sozialen Netzwerken oder wissenschaftliche Publikationen.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die gerichtliche Entscheidung, die Verpflichtung der Klägerseite zur Leistung von Prozesskostensicherheit auf Antrag der Beklagten, erweiterte Erstattung von Rechtsanwaltskosten der obsiegenden Beklagten sowie die Möglichkeit, eine zusätzliche Sanktionsgebühr zu verhängen. Zudem sollen rechtskräftige Urteile in zweiter und dritter Instanz verpflichtend elektronisch veröffentlicht werden, anonymisiert oder pseudonymisiert.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Rechtsposition von Betroffenen stärken und gleichzeitig sicherstellen, dass die Verfahren zügig bearbeitet werden, ohne den gerichtlichen Prüfungsmaßstab einzuschränken.

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