Das Bundesfamilienministerium hat dem Bundestag die Ergebnisse einer unabhängigen Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vorgelegt, die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen unter Einbindung von Ländern, Verbänden und Betroffenen erstellt wurde. Die wissenschaftlich fundierte Untersuchung soll als Grundlage für eine rechtliche und politische Neubewertung des Gesetzes dienen. Eine unabhängige Expertenkommission wird nun eingesetzt, um auf Basis der Erkenntnisse Empfehlungen zum besseren Schutz vor Zwangsprostitution und zur Stärkung der Rechte von Prostituierten zu erarbeiten.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat heute dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Ländern, Verbänden und von Prostituierten durchgeführt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien„Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommissioneingesetzt, um mit Hilfe der Evaluationsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen.“

Hintergrund:

Die Ausübung der freiwilligen Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, aber rechtlich geregelt. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel eingeführt, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken.

Im Anschluss an die Evaluation soll eine Kommission sich sowohl mit den konkreten Ergebnissen als auch den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen.

BMFSFJ, 24.06.2025

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