
In den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 89 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet. Im Jahr 2024 waren es insgesamt 402. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/109) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/57) hervor. Im vergangenen Jahr gab der GBA 169 Verfahren an die Staatsanwaltschaften der Länder ab, in den ersten drei Monaten dieses Jahres waren es 42, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
HiB Nr. 159, 19.05.2025