Jobcenter verhängen mehr Leistungsminderungen – Anstieg um 25 Prozent im Jahr 2025

Nürnberg, 13. April 2026 (JPD) Die Jobcenter in Deutschland haben im Jahr 2025 deutlich mehr Leistungsminderungen ausgesprochen als im Vorjahr. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden rund 461.400 Leistungsminderungen registriert, was einem Anstieg von 25 Prozent entspricht. Gesetzliche oder regulatorische Änderungen gab es im betrachteten Zeitraum nicht, sodass die bestehenden Regelungen unverändert angewendet wurden.

Jobcenter registrieren mehr Leistungsminderungen wegen Meldeversäumnissen

Von den Leistungsminderungen waren rund 224.100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betroffen, die mindestens eine neue Kürzung erhielten. Der Anteil der Betroffenen blieb jedoch gering: Im Jahr 2025 lag er bei durchschnittlich 0,9 Prozent nach 0,7 Prozent im Vorjahr.

Hauptursache für die Leistungsminderungen waren Meldeversäumnisse. In 85,5 Prozent der Fälle erschienen Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen. Daneben wurden Minderungen wegen der Ablehnung oder Nichtaufnahme von Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmen sowie aufgrund weiterer Pflichtverletzungen wie dem Umgang mit Einkommen und Vermögen oder Sperrzeiten im Arbeitslosengeldsystem ausgesprochen.

Die durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung betrug 2025 rund 8,3 Prozent beziehungsweise 66 Euro. In Einzelfällen konnten die Regelleistungen je nach Pflichtverletzung gestaffelt um zehn bis 30 Prozent gekürzt werden, bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verhalten auch vollständig. Minderungen entfielen, wenn ein wichtiger Grund wie etwa Krankheit oder höhere Gewalt vorlag oder besondere Härtefälle anerkannt wurden.

Die geltenden Regelungen sind bis Ende Juni 2026 befristet. Zum 1. Juli 2026 ist im Zuge der Reform des Bürgergelds eine Umstellung auf das neue Grundsicherungssystem vorgesehen.

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