Zum Jahresende 2023 wurden bundesweit 380 Cum-Ex-Verdachtsfälle mit einem Steueraufkommen von rund 3,8 Milliarden Euro bearbeitet, wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mitteilt. In 174 Fällen wurden bereits rund 3,1 Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer rechtskräftig zurückgefordert. Zudem sind noch 240 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem potenziellen Volumen von 6,7 Milliarden Euro offen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

174 Fälle seien bislang rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ungefähr 3,1 Milliarden Euro zurückgefordert worden. Bei ähnlich gelagerten Cum-Cum-Verdachtsfällen seien 76 Fälle abgeschlossen und Kapitalertragssteuer in Höhe von circa 205 Millionen Euro zurückgefordert oder nicht auf die Steuerschuld angerechnet worden. Insgesamt seien noch 240 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 6,7 Milliarden Euro in Bearbeitung (Stand 31.12.2023), heißt es in der Antwort.

HiB Nr. 259, 25.06.2025

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