
Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2025 von bisher 11.227,20 Euro um 5,4 Prozent auf 11.833,47 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (21/440) durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindex mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In dem Schreiben der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes vom 19. März 2025 wird die Erhöhung des Nominallohnindex mit 5,4 Prozent beziffert.
Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 9.599,12 um 5,4 Prozent auf 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 10.741,36 Euro um 5,4 Prozent auf 11.321,39 Euro.
HiB Nr. 212, 11.06.2025