
Berlin, 25. Februar 2026 (JPD) Das Bundeskabinett hat den Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität beschlossen. Er wurde vom Bundesfinanzministerium, Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium erarbeitet und soll Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität sowie die Strukturen organisierter Täter effektiver bekämpfen. Wesentliche Maßnahmen betreffen die personelle und technische Stärkung von Zoll und Bundeskriminalamt sowie die Schaffung rechtlicher Grundlagen für konsequente Ermittlungen.
H2: Finanz- und Rauschgiftkriminalität gezielt bekämpfen
Der Aktionsplan sieht einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden vor, einschließlich automatisierter Datenanalyse und biometrischem Internetabgleich. Finanzermittlungen sollen nach dem „follow the money“-Prinzip erfolgen, Verdachtsvermögen konsequent sichergestellt und neue Analysezentren für Geldwäsche eingerichtet werden. Für internationale Rauschgiftkriminalität werden gemeinsame Analyse- und Ermittlungszentren von Zollkriminalamt und BKA eingerichtet. Zudem soll die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden und Justiz deutlich verbessert werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte die konsequente Verfolgung krimineller Gelder, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die systematische Einziehung illegaler Vermögenswerte und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die schnelle Ermittlung und konsequente Bestrafung von Tätern.






