
Berlin, 19. März 2026 (JPD) Eine Berliner Buchhandlung ist rechtlich gegen Äußerungen des Kulturstaatsministers vorgegangen und hat den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien abgemahnt. Hintergrund ist ein Interview, in dem der Minister drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossene Buchhandlungen als „politische Extremisten“ bezeichnet hatte. Die Buchhandlung fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 23. März 2026. Für den Fall der Nichtabgabe wurde ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Berlin angekündigt.
Vorwurf unzulässiger staatlicher Äußerungen
Nach Auffassung der Antragsteller verletzt die beanstandete Aussage das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Staatliche Bewertungen müssten auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhen und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie des Willkürverbots beachten. Die Bezugnahme auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes genüge diesen Anforderungen aus Sicht der Antragsteller nicht, da auch diese auf überprüfbaren Tatsachen beruhen müssten.
Parallel dazu haben betroffene Buchhandlungen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Sie begehren Zugang zu behördeninternen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis 2025. Dazu zählen insbesondere Vermerke, Protokolle und sonstige Dokumente, soweit sie nicht geheimhaltungsbedürftig sind.
Anlass hierfür sind Angaben des Kulturstaatsministers, wonach Fachbeamte Zweifel an der Preiswürdigkeit der betroffenen Buchhandlungen geäußert hätten und Hinweise auf mögliche relevante Erkenntnisse vorlägen. Mit den IFG-Anträgen soll die Entscheidungsgrundlage dieser Einschätzungen aufgeklärt werden.





