Wiesbaden, 15. Dezember 2025 (JPD) – Die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Deutschland ist im Jahr 2024 erneut gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, verurteilten deutsche Gerichte rund 632.100 Personen wegen Gesetzesverstößen. Das waren etwa 24.800 Fälle oder vier Prozent weniger als im Vorjahr. Maßgeblich für den Rückgang war unter anderem ein deutlicher Einbruch bei Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz infolge der geänderten Cannabis-Regelung.

Geldstrafen dominierten weiterhin das Sanktionsgeschehen. In vier von fünf Fällen verhängten die Gerichte eine Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. Freiheitsstrafen oder Strafarrest spielten demgegenüber eine deutlich geringere Rolle, während das Jugendstrafrecht nur bei einem kleinen Teil der Verurteilungen zur Anwendung kam.

Geldstrafe bleibt häufigste Sanktion

Mit rund 506.500 Fällen entfielen etwa 80 Prozent aller Verurteilungen im Jahr 2024 auf Geldstrafen. Freiheitsstrafen nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest verhängten die Gerichte gegen rund 85.700 Personen, was einem Anteil von 14 Prozent entsprach. In weiteren etwa 39.900 Fällen wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. Dabei griffen sie überwiegend auf Zuchtmittel wie Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest zurück, während Erziehungsmaßregeln und Jugendstrafen deutlich seltener verhängt wurden.

Der überwiegende Teil der Verurteilungen betraf weiterhin Verstöße gegen das Strafgesetzbuch. Rund 481.700 Urteile, und damit etwa 76 Prozent aller Verurteilungen, entfielen auf Straftaten nach dem StGB. Gegenüber dem Vorjahr ging diese Zahl leicht um 1,8 Prozent zurück. Innerhalb dieses Bereichs machten Verkehrsdelikte etwa ein Fünftel aus, während Eigentums-, Vermögens- und Gewaltdelikte den größten Anteil stellten.

Deutlicher Rückgang bei Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz

Neben dem Strafgesetzbuch spielten auch andere Bundes- und Landesgesetze eine Rolle. Insgesamt rund 150.400 Verurteilungen stützten sich 2024 auf solche Sondergesetze, was einem Rückgang von knapp zehn Prozent entsprach. Besonders auffällig war die Entwicklung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit rund 36.400 Verurteilungen lag deren Zahl um etwa 21.200 Fälle beziehungsweise 37 Prozent unter dem Vorjahreswert.

Nach Angaben von Destatis ist dieser starke Rückgang vor allem auf einen Sondereffekt zurückzuführen. Seit April 2024 gilt die gesetzliche Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis, die sich unmittelbar auf die Strafverfolgungsstatistik ausgewirkt hat. Demgegenüber blieben die Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz mit einem leichten Plus von 0,4 Prozent nahezu stabil. Ab dem Berichtsjahr 2025 sollen in der Statistik zusätzlich Verurteilungen nach dem neuen Konsumcannabisgesetz und dem Medizinal-Cannabisgesetz gesondert ausgewiesen werden.

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