Im Jahr 2024 haben 291 955 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Einbürgerungen somit gegenüber dem Vorjahr um 91 860 oder fast die Hälfte (+46 %) auf einen neuen Höchststand: Nie zuvor seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 gab es mehr Einbürgerungen. Am häufigsten wurden im Jahr 2024 Syrerinnen und Syrer eingebürgert. Mehr als jede vierte eingebürgerte Person (83 150 oder 28 %) war im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Danach folgten mit großem Abstand Personen mit türkischer (22 525 oder 8 %), irakischer (13 545 oder 5 %), russischer (12 980 oder 4 %) und afghanischer (10 085 oder 3 %) Staatsangehörigkeit.

Unter den fünf am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen prozentual am stärksten: Während im Jahr 2023 nur etwa 1 995 Personen mit russischer Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden, waren es 2024 mit 12 980 Personen mehr als sechsmal so viele (+551 %). Die Zahl der Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger hat sich im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (+11 790 oder +110 %) und stieg damit absolut gesehen noch stärker als die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen. Die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger stieg gegenüber dem Vorjahr um 7 665 oder 10 %.

Bei der Interpretation der Ergebnisse sind rechtliche Änderungen an den Einbürgerungsvoraussetzungen zu berücksichtigen, die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen sind. So ist nach neuer Rechtslage eine Einbürgerung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünf statt bisher acht Jahren (§ 10 Abs. 1 StAG) möglich. Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel guten schulischen oder beruflichen Leistungen kann die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre statt wie bisher sechs oder sieben Jahre verkürzt werden (§ 10 Abs. 3 StAG). Zudem ermöglicht das Gesetz generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit.

7 % aller Einbürgerungen 2024 nach Nachweis besonderer Integrationsleistungen

Im Jahr 2024 waren Einbürgerungen nach § 10 Abs. 1 StAG zusammen mit den Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (§ 10 Abs. 2 StAG) mit einem Anteil von 86 % aller Einbürgerungen mit Abstand die häufigsten Einbürgerungsformen. Etwa 7 % der Einbürgerungen erfolgten nach einer verkürzten Aufenthaltsdauer durch besondere Integrationsleistungen (§ 10 Abs. 3 StAG). Im Jahr 2023, als noch durchgängig längere Mindestaufenthaltsdauern für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorausgesetzt wurden, hatten 67 % der Eingebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 10 Abs. 1 StAG oder als Miteinbürgerung nach § 10 Abs. 2 StAG erhalten. Demgegenüber erhielten 22 % der Eingebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund des Nachweises besonderer Integrationsleistungen nach § 10 Abs. 3 StAG.

Unterschiedliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung je nach Staatsangehörigkeit

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag im Jahr 2024 bei 11,8 Jahren und somit leicht über dem Vorjahreswert von 10,9 Jahren. Bei syrischen Staatsangehörigen betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 7,4 Jahre (2023: 6,8 Jahre). Damit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass Syrerinnen und Syrer, die während der Fluchtmigration in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, häufig eine Einbürgerung beantragen, sobald sie die Voraussetzungen erfüllen.

Türkische Staatsangehörige hielten sich hingegen zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Durchschnitt bereits 23,1 Jahre in Deutschland auf (2023: 23,3 Jahre). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer russischer Staatsangehöriger lag bei 14,5 Jahren (2023: 14,4 Jahre). Zusammen mit dem vergleichsweise geringen Anteil an Einbürgerungen, die im Jahr 2023 unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgt sind (23 %), lässt dies vermuten, dass weniger die für eine Einbürgerung erforderliche verkürzte Aufenthaltsdauer, sondern eher die Neuregelung zum Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit zum deutlichen Anstieg von Einbürgerungen russischer Staatsangehöriger im Jahr 2024 beigetragen hat. Irakische und afghanische Staatsangehörige hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung durchschnittlich 8,7 beziehungsweise 8,9 Jahre (2023: 8,8 bzw. 9,2 Jahre) in Deutschland auf.

Höchste Einbürgerungsquote bei staatenlosen Personen

Die Einbürgerungsquote zeigt, welcher Anteil der in Deutschland lebenden Menschen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit im jeweiligen Jahr eingebürgert wurde. Von den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten unter allen Einbürgerungen wiesen Syrerinnen und Syrer 2024 die höchste Einbürgerungsquote auf: 9 % der zu Jahresbeginn in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen erwarben im Laufe des Jahres die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf einem niedrigeren Niveau lagen die Einbürgerungsquoten der Irakerinnen und Iraker (6 %) und Russinnen und Russen (5 %). Obwohl Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit die zweitgrößte eingebürgerte Gruppe darstellen, wiesen diese nur eine Einbürgerungsquote von 2 % auf.

Die höchste Einbürgerungsquote wies die Gruppe der staatenlosen Personen auf. Über ein Fünftel (22 % oder 4 130) der zu Beginn des Jahres 2024 in Deutschland lebenden staatenlosen Personen erwarben bis Jahresende die deutsche Staatsangehörigkeit.

DeStatis, 10.06.2025

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