Gießen, 28. November 2025 (JPD) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Stadt Gießen entwickelte Sicherheitskonzept für zahlreiche Demonstrationen anlässlich der geplanten Neugründung der Jugendorganisation der AfD im Kern bestätigt. Die Richter des 8. Senats billigten wesentliche Teile der behördlichen Anordnungen zur räumlichen Verlegung mehrerer Versammlungen und wiesen entsprechende Beschwerden zurück.

Gericht sieht Gefahrenlage als ausreichend belegt

Zum Hintergrund hatte Gießen wegen der erwarteten Teilnehmerzahl von mehr als 50.000 Personen bei Kundgebungen verschiedener politischer Gruppierungen Standorte zugewiesen, die nicht in unmittelbarer Nähe der Hessenhallen liegen, wo die AfD-Veranstaltung stattfinden soll. Betroffen waren insbesondere die Partei DIE LINKE, ATTAC und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), deren ursprünglich geplante Versammlungsorte aus Sicherheitsgründen auf die sogenannten Lahnwiesen verlegt wurden. Ein einzelner Anmelder wurde auf andere Flächen in der Innenstadt verwiesen.

Während das Verwaltungsgericht Gießen zunächst nur die Beschwerden des DGB zurückgewiesen und in mehreren anderen Fällen zugunsten der Antragsteller entschieden hatte, stellte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die städtischen Vorgaben nun vollständig wieder her. Nach Auffassung des Senats drohten im unmittelbaren Umfeld der Hessenhallen erhebliche Gefahren für die körperliche Unversehrtheit der Demonstrationsteilnehmer, Einsatzkräfte und unbeteiligter Dritter. Die Stadt habe eine plausible Gefahrenprognose erstellt, die bei der hohen erwarteten Personendichte und fehlenden Fluchtwegen eine Verlegung rechtfertige.

Hinsichtlich der Kundgebungen auf den Lahnwiesen ordnete das Gericht an, dass die Stadt klar abgegrenzte Bereiche zuweisen müsse, um die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Zudem betonte der Senat, dass die Sicht- und Hörweite zum Veranstaltungsort der AfD-Jugendorganisation gewahrt bleibe, womit die gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung politischer Proteste erfüllt seien.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Damit steht fest, dass sämtliche Demonstrationen entsprechend dem Sicherheitskonzept der Stadt Gießen stattfinden müssen.

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