
Hessens Justizminister Christian Heinz hat Claudia Bohn am heutigen Freitag zur Vizepräsidentin des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel ernannt. „Claudia Bohn ist eine sehr erfahrene und geschätzte Juristin, die bereits auf eine rund dreißigjährige Tätigkeit in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zurückblicken kann, darunter mehrere Jahre als Richterin beziehungsweise Vorsitzende Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Daher ist sie mit den Abläufen und Aufgaben vor Ort bestens vertraut und kennt ihre Richterkolleginnen und -kollegen sowie das gesamte Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gut. Aufgrund ihrer umfangreichen Erfahrung und Kompetenz ist sie hervorragend für die neue Rolle als Vizepräsidentin an ihrer alten Wirkungsstätte geeignet. Für die anstehenden vielfältigen Aufgaben wünsche ich Claudia Bohn alles erdenklich Gute und viel Erfolg“, sagte der Justizminister.
Claudia Bohn wurde im Jahr 1965 in Emden geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster absolvierte sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen und legte dort 1994 die zweite juristische Staatsprüfung ab. 1996 wurde sie in Hessen zu Richterin auf Probe mit Dienstleistungsaufträgen bei den Verwaltungsgerichten Frankfurt am Main und Kassel berufen. Drei Jahre später erfolgte die Ernennung zur Richterin am Amtsgericht Kassel unter gleichzeitiger Abordnung an das Verwaltungsgericht Kassel. Im Jahr 2000 wurde sie an das Verwaltungsgericht Kasselversetzt und ihr das Amt einer Richterin am Verwaltungsgericht übertragen. Bis auf eine neunmonatige Abordnung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof übte sie dieses Amt rund neun Jahre aus. 2010 wurde sie zur Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt, wo sie seit 2020 das Amt der Vorsitzenden Richterin innehat. Parallel dazu übernahm sie seit 2015 die Wahrnehmung von Präsidialaufgaben bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (u.a. Justiziariat, Geschäftsverteilung Richter, Personalverwaltung,Gerichtsverwaltung).
HMdJ, 31.07.2025