
Mannheim, 16. Februar 2026 (PM) – Die FDP wird an der für den 24. Februar 2026 geplanten SWR-Sendung „Die Debatte – wer überzeugt Baden-Württemberg?“ nicht teilnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wies heute die Beschwerde der Partei gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Februar 2026 zurück. Damit bleiben die Spitzenkandidaten von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD die einzigen Teilnehmer des Triells. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.
Rechtliche Begründung: Keine Anspruch auf Teilnahme
Nach Auffassung des VGH hat die FDP keinen Anspruch auf Teilnahme an der Sendung auf Grundlage des Grundsatzes der „abgestuften Chancengleichheit“. Die politischen Gewichtungen der Parteien, insbesondere im Vergleich zwischen FDP und AfD, seien durch Umfragen und Wahlergebnisse auf Landes- und Bundesebene eindeutig differenziert. In der Abwägung mit der Rundfunkfreiheit des SWR rechtfertige dies die Nichtberücksichtigung des FDP-Spitzenkandidaten.
Die Chancengleichheit der FDP werde durch die Teilnahme an der zweiten zentralen Vorwahl-Sendung des SWR, der „Wahlarena“ am 26. Februar 2026, gewahrt. Zudem verfolge die Debattensendung ein schlüssiges Konzept, das eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erfordere. Die weiteren Anträge der FDP, etwa auf Nichtbeteiligung der AfD, Absage oder Vorverlegung der Sendung, blieben erfolglos, da keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit vorliege.
Der Beschluss des 1. Senats des VGH (1 S 306/26) ist endgültig und unanfechtbar.




