
Hannover, 30. Dezember 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des Vereins Deisterfreund.de e. V. zur weiteren Nutzung von drei Mountainbikestrecken im Deister abgelehnt. Die 9. Kammer entschied mit Beschluss vom selben Tag, dass die Strecken im Landschaftsschutzgebiet nicht vorläufig geduldet werden dürfen. Damit bleibt es vorerst bei dem Auslaufen der zuletzt erteilten Befreiung zum Jahresende 2025.
Keine vorläufige Duldung der Mountainbikestrecken im Landschaftsschutzgebiet
Der antragstellende Verein, der sich seit 2012 dem Mountainbikesport widmet, hatte seit 2013 mehrfach befristete Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb von Downhill-Strecken im Deister erhalten. Die zuständige Behörde verband diese Befreiungen mit der Erwartung, durch ein legales Angebot die Entstehung weiterer, nicht genehmigter Trails im Landschaftsschutzgebiet einzudämmen. Zuletzt war eine Befreiung bis zum 31. Dezember 2025 erteilt worden.
Im Herbst 2025 beantragte der Verein eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Mit seinem Eilantrag begehrte der Verein eine vorläufige Duldung des Streckenbetriebs bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag. Dies lehnte das Gericht ab, da eine solche Anordnung einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache gleichkäme.
Nach Auffassung der Kammer hat der Verein nicht ausreichend dargelegt, dass ihm bei einem Abwarten auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren unzumutbare und irreparable Nachteile drohen. Die Interessenabwägung falle daher zulasten des Antragstellers aus. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 B 11131/25 geführt.