Rummelsburger See: Ständige Aufsicht beim Ankern erforderlich

Berlin, 6. März 2026 (JPD) Auf dem Rummelsburger See dürfen Wasserfahrzeuge außerhalb gekennzeichneter Liegestellen oder genehmigter Liegeplätze nur ankern, wenn sich dauerhaft eine Aufsichtsperson an Bord befindet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren bestätigt (Az. VG 10 L 271/25). Der Antragsteller, Bootsführer zweier Sportboote, hatte sich gegen eine entsprechende Regelung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt gewandt. Seine Boote liegen dauerhaft im See vor Anker, zeitweise nutzt er eines davon auch als Wohnboot.

Der Rummelsburger See gehört zur Bundeswasserstraße Spree-Oder-Wasserstraße. In der Vergangenheit kam es dort wiederholt zu Problemen mit herrenlosen oder abtreibenden Fahrzeugen und Schwimmkörpern. Teilweise traten Betriebsstoffe aus, die Wasserqualität und Umwelt beeinträchtigten; zudem kam es zu Bränden, bei denen zuletzt im November 2025 zwei Menschen verletzt wurden. Vor diesem Hintergrund erließ die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zum 1. Juni 2024 eine Regelung zur Aufsichtspflicht beim Ankern.

Gericht sieht Regelung zur Verkehrssicherheit als rechtmäßig an

Die 10. Kammer hielt die Vorschrift im Eilverfahren nach summarischer Prüfung für rechtmäßig. Die Pflicht zur ständigen Anwesenheit einer Aufsichtsperson reduziere das Risiko unkontrollierten Abtreibens oder Havarierens und ermögliche ein frühzeitiges Eingreifen bei Gefahrenlagen. Zudem könne in Notfällen, etwa bei Bränden, schneller Hilfe alarmiert werden.

Zwar werde der Antragsteller dadurch daran gehindert, seine Boote auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt zurückzulassen. Dies sei jedoch hinzunehmen. Nach Auffassung des Gerichts könne er Dritte mit der Aufsicht beauftragen oder sich mit anderen Bootsführern zu einer wechselseitigen Aufsicht organisieren. Die Regelung gilt zunächst für drei Jahre und soll anschließend überprüft werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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