76.637 offene Verfahren: Rekord-Aktenstau bei der Staatsanwaltschaft Hamburg

Hamburg, 6. Februar 2026 (JPD) – Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind zum Jahresende 2025 insgesamt 76.637 Ermittlungsverfahren offen gewesen. Nach Angaben des Hamburgischen Richtervereins handelt es sich um einen neuen Höchststand. Der Verein sieht darin ein strukturelles Problem der Strafverfolgung und erneuert seine Kritik an Personalpolitik und Ausstattung der Justiz in der Hansestadt. Bereits im Juni 2025 hatte der Richterverein vor einer zunehmenden Überlastung der Strafverfolgungsbehörden gewarnt.

Nach Darstellung des Vereins ist die Zahl der offenen Verfahren in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Während 2023 noch 39.088 Ermittlungsverfahren unerledigt waren, erhöhte sich der Bestand bis September 2024 auf 47.185 und erreichte zum 31. Dezember 2025 den aktuellen Wert von 76.637. Zwar verweist der Senat auf einen Anstieg der Neueingänge um mehr als elf Prozent sowie Belastungen durch die Einführung der elektronischen Aktenführung, doch sieht der Richterverein die Ursachen darüber hinaus in langfristigen strukturellen Defiziten.

Personalmangel und Organisation belasten Strafverfolgung

Nach Einschätzung des Hamburgischen Richtervereins haben bisherige Stellenoffensiven nicht zu einer spürbaren Entlastung geführt. Besonders im Servicebereich mache sich bemerkbar, dass in den Jahren 2011 bis 2014 auf die Ausbildung von Justizfachangestellten verzichtet worden sei. Dies wirke sich heute in einem Mangel an erfahrenem Personal aus, der sowohl Staatsanwaltschaften als auch Amtsgerichte treffe. Nicht oder verspätet nachbesetzte Stellen erhöhten die Arbeitslast der verbliebenen Beschäftigten und führten zu steigenden Krankenständen, Kündigungen und vorzeitigen Pensionierungen.

Der Verein warnt, dass diese Entwicklung die Funktionsfähigkeit der Justiz dauerhaft beeinträchtigen könne. Eine leistungsfähige Strafverfolgung setze qualifiziertes Personal, verlässliche Perspektiven und angemessene Arbeitsbedingungen voraus. Ohne kurzfristig wirksame Maßnahmen drohe sich der Aktenstau weiter zu verfestigen und die zügige Durchführung von Ermittlungsverfahren zu gefährden.

Kritik an der Besoldung von Staatsanwälten

Zusätzlich verweist der Hamburgische Richterverein auf die aus seiner Sicht verfassungswidrig zu niedrige Besoldung in Hamburg. Zur Gewinnung qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber für den Staatsanwaltsdienst sei eine wettbewerbsfähige Vergütung erforderlich. Während der Bund und andere Länder nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 ihre Besoldungsstrukturen überprüften, sieht der Verein in Hamburg bislang keinen entsprechenden politischen Willen.

Die Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins, Ariane Abayan und Sebastian Koltze, betonen, eine funktionsfähige Strafverfolgung gehöre zum Kern staatlichen Handelns. Die Staatsanwaltschaft Hamburg müsse personell so ausgestattet sein, dass Ermittlungsverfahren zügig geführt und abgeschlossen werden könnten. Nach Angaben des Vereins arbeiteten viele Beschäftigte bereits seit Jahren an der Belastungsgrenze, was die bestehenden Rückstände weiter verstärke.

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