
Berlin, 6. Januar 2026 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 29-jährigen Mann erhoben, der im Juni 2025 einen jüdischen Mann mit einem Messer bedroht und einen Angriff versucht haben soll. Dem Angeschuldigten werden versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Bedrohung zur Last gelegt. Das Verfahren ist beim Amtsgericht Tiergarten anhängig.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte den damals 60 Jahre alten Geschädigten am frühen Abend des 20. Juni 2025 zufällig im Berliner Gleisdreieckpark getroffen haben. Der Mann trug ein T-Shirt sowie eine Kette mit jeweils sichtbar angebrachtem Davidstern. Der Angeschuldigte soll ihn daraufhin angesprochen und unter anderem als „Kindermörder“ bezeichnet haben.
Staatsanwaltschaft sieht antisemitische Motivation
Kurz darauf soll der 29-Jährige ein Messer aus seiner Hosentasche gezogen und sich auf den Geschädigten zubewegt haben. Dabei habe er angekündigt, ihn töten zu wollen, da dieser als vermeintlicher „Kindermörder Blut an den Händen“ habe. Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden nahm der Angeschuldigte den Mann aufgrund der getragenen Symbole als jüdisch wahr.
Eine Verletzung des Geschädigten konnte nach den bisherigen Feststellungen nur durch das Eingreifen dreier Polizeibeamter verhindert werden. Die Beamten stellten sich mit gezogenen Dienstwaffen zwischen den Angeschuldigten und das mutmaßliche Opfer. Aufgrund der Umstände der Tat und der geäußerten Parolen geht die Staatsanwaltschaft von einer antisemitischen Motivation aus.
Der Angeschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Über die Zulassung der Anklage und eine mögliche Hauptverhandlung hat nun das Amtsgericht Tiergarten zu entscheiden.