Berlin, 2. Dezember 2025 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 82-jährigen Rechtsanwalt wegen versuchten Betrugs erhoben. Der Jurist soll in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Berlin II falsche Angaben gemacht haben, um sich eine Vergütung als Testamentsvollstrecker zu verschaffen. Die Anklage wurde am Amtsgericht Tiergarten eingereicht.

Angeklagter soll falsche Testamentsaussagen vor Gericht gemacht haben

Dem Anwalt wird vorgeworfen, dass er am 6. Januar 2023 in einer mündlichen Verhandlung behauptete, die verstorbene Erblasserin habe ihm für seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ein Zehntel ihres Nachlasses – rund 3.600 Euro – zugesagt. Als Beleg legte er einen angeblich handschriftlich am 11. November 2013 erstellten Vermerk vor, den er als Nachweis für die Zusage bezeichnete. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft litt die Erblasserin zu diesem Zeitpunkt jedoch an fortgeschrittener Demenz und befand sich in einem Pflegeheim. Eine solche Vereinbarung habe daher nicht bestanden. Das Zivilgericht erkannte die angebliche Zusage nicht an.

Der Vorwurf lautet auf versuchten Betrug, da der Anwalt durch die falschen Angaben finanzielle Vorteile erzielen wollte. Die weitere strafrechtliche Bewertung und die Entscheidung über die Zulassung der Anklage liegen nun beim Amtsgericht Tiergarten.

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