
Berlin, 14. Januar 2026 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 53-jährigen Polizeibeamten Anklage wegen des Verdachts der Nötigung erhoben. Dem Beamten wird vorgeworfen, einen 34-jährigen Mann in Tempelhof-Schöneberg unter Vorhalt seiner Dienstwaffe zu einer Fahrzeugdurchsuchung gezwungen zu haben. Die Anklage wurde beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht.
Vorhalt der Dienstwaffe bei Fahrzeugkontrolle
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Beamte am Abend des 12. November 2022 im Streifendienst in Zivil entschieden haben, das Fahrzeug des 34-Jährigen aufgrund eines Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln zu kontrollieren. Als der Mann sein Fahrzeug am Mariendorfer Damm anhielt, habe der Beamte durch das offene Seitenfenster seines Einsatzfahrzeugs auf den Kopf des Mannes gezielt, sich als Polizist ausgewiesen und ihn angewiesen, die Hände nach vorne zu legen. Anschließend habe er das Fahrzeug verlassen, die Fahrertür geöffnet und das Fahrzeug durchsucht, während die Dienstwaffe weiterhin auf den Kopf des 34-Jährigen gerichtet gewesen sei. Eine Begründung für das Vorhalten der Waffe sowie einen dienstlich gerechtfertigten Einsatz gab es nach Angaben der Ermittler nicht.
Der Vorfall soll weder den dienstlichen Richtlinien zum Schusswaffengebrauch entsprochen noch durch die polizeilichen Vorschriften gedeckt gewesen sein. Nach der Durchsuchung wurden keine Beweismittel gefunden. Das Verfahren gegen den Beamten wird nun am Amtsgericht Tiergarten weitergeführt.