Föhr/Amrum, 10. Dezember 2025 (JPD) – Auf den Nordseeinseln Föhr und Amrum dürfen Bewohner und Besucher zu Silvester vorerst wieder Feuerwerk abbrennen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat am Dienstag ein landesrechtlich gestütztes Komplettverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 vorläufig aufgehoben. Hintergrund war eine Verordnung des Amtes Föhr-Amrum, gegen die ein Feuerwerksunternehmen geklagt hatte.

Oberverwaltungsgericht kippt Silvesterverbot auf Föhr und Amrum

Das Amt Föhr-Amrum hatte das Abbrennverbot für den 31. Dezember und den 1. Januar auf Basis des Landes-Immissionsschutzgesetzes erlassen. Nach Auffassung des Gerichts fehlte jedoch die erforderliche Rechtsgrundlage: Regelungen zu Feuerwerk fallen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Sprengstoffrecht. Das Gericht berücksichtigte zudem, dass zum Schutz von Menschen und Umwelt bereits umfassende bundesrechtliche Vorschriften bestehen, unter anderem im Sprengstoffgesetz. So können pyrotechnische Gegenstände in der Nähe besonders brandgefährdeter Gebäude weiterhin untersagt werden.

Mit seinem Beschluss vom 9. Dezember 2025 (Az. 5 MR 2/25) setzte das Oberverwaltungsgericht die Verordnung vorläufig außer Vollzug. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Ein Termin für die Hauptverhandlung (Az. 5 KN 1/25) steht noch nicht fest, wird aber frühestens nach dem Jahreswechsel stattfinden.

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