Stuttgart, 20. Januar 2026 (JPD) – Am Oberlandesgericht Stuttgart beginnt am 12. Februar 2026 ein Staatsschutzverfahren gegen einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Freudenstadt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben, die darauf abzielte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gewaltsam zu stürzen. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erhebt außerdem den Vorwurf der Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens.

Staatsschutzverfahren wegen „Kaiserreichsgruppe“

Nach Angaben der Anklage soll der Beschuldigte die spätestens im Januar 2022 gegründete „Kaiserreichsgruppe“ unterstützt haben, ohne selbst Mitglied zu sein. Ziel der Gruppierung sei es gewesen, ein autoritäres Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs von 1871 zu errichten. Hierfür planten führende Mitglieder unter anderem Anschläge auf die Energieversorgung, um bundesweite Stromausfälle herbeizuführen, sowie die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt. Menschenleben sollten nach Darstellung der Anklage billigend in Kauf genommen werden.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Aktivitäten der Gruppierung aktiv gefördert zu haben. So soll er sich im April 2022 bei einem Treffen mit führenden Mitgliedern in Brandenburg an Gesprächen über die Besetzung von Regierungsämtern beteiligt haben. Laut Anklage waren ihm spätestens Ende Februar 2022 die Pläne und die Aktivitäten der Vereinigung bekannt. Vier mutmaßliche Gründungsmitglieder der „Kaiserreichsgruppe“ wurden bereits im März 2025 vom Oberlandesgericht Koblenz zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat die Anklage mit Beschluss vom 5. Dezember 2025 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Kammer wird aus drei Richtern unter Vorsitz von Hans-Jürgen Wenzler bestehen. Weitere Verhandlungstermine sind für Ende Februar und März 2026 anberaumt.

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