Prozessbeginn in Stuttgart: Anklage wegen Unterstützung der PKK

Stuttgart, 10. April 2026 (JPD) Der 5. Strafsenat des Oberlandesgericht Stuttgart beginnt am 23. April 2026 ein Staatsschutzverfahren gegen einen 48-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung Arbeiterpartei Kurdistans beteiligt zu haben. Die Hauptverhandlung findet im Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim statt.

Vorwurf der finanziellen Unterstützung der PKK-Strukturen

Nach der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft soll der Angeklagte zwischen Mitte 2015 und Mai 2021 innerhalb der Organisationsstrukturen im Raum Heilbronn tätig gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, maßgeblich für die Beschaffung finanzieller Mittel verantwortlich gewesen zu sein und damit zentrale Aufgaben innerhalb der Vereinigung übernommen zu haben.

In diesem Zusammenhang soll er als Finanzverantwortlicher eines Tarnvereins Mitgliedsbeiträge entgegengenommen und Spendensammlungen organisiert haben. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass er dabei in Kenntnis der Ziele und Methoden der Organisation gehandelt hat.

Der Senat verhandelt in der Besetzung mit drei Richtern unter Vorsitz von Herbert Anderer. Für das Verfahren sind zahlreiche weitere Termine bis Dezember 2026 angesetzt.

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