OLG Stuttgart verurteilt Unterstützer der „Kaiserreichsgruppe“ zu Bewährungsstrafe

Stuttgart, 12. März 2026 (JPD) Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat einen 41-jährigen deutschen Staatsbürger wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil erging im Rahmen eines Staatsschutzverfahrens unter Vorsitz von Hans-Jürgen Wenzler. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Gerichts unterstützte der Angeklagte zwischen Februar und April 2022 eine spätestens im Januar 2022 gegründete Gruppierung, die von Ermittlungsbehörden als „Kaiserreichsgruppe“ bezeichnet wird. Ziel der Vereinigung war es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gewaltsam zu beseitigen und ein neues Staatswesen auf Grundlage der Reichsverfassung von 1871 zu errichten. Der Angeklagte war kein Mitglied der Vereinigung, förderte jedoch deren Umsturzpläne.

Gericht sieht Unterstützung von Umsturzplänen der „Kaiserreichsgruppe“

Nach den Feststellungen des Senats sah der Plan der Gruppierung zunächst die gewaltsame Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach vor. Anschließend sollte eine sogenannte konstituierende Sitzung mit 277 Männern zusammentreten, die über einen „Reichs- und Staatsangehörigkeitsnachweis“ verfügen sollten. Kurz nach Beginn dieser Sitzung sollte ein mehrwöchiger bundesweiter Stromausfall ausgelöst werden, wobei mögliche Kollateralschäden in Kauf genommen worden wären. Führende Mitglieder der Gruppe versuchten zudem, über einen verdeckten Ermittler Kriegswaffen vom Typ AK-47 sowie weitere Waffen und Munition zu beschaffen.

Der Angeklagte unterstützte diese Pläne nach Überzeugung des Gerichts unter anderem durch Beteiligung an Diskussionen in Telegram-Chatgruppen, durch die Teilnahme an Treffen sowie durch organisatorische Beiträge. Er entwarf ein Formular zur Besetzung geplanter Regierungsämter, erklärte seine Bereitschaft zur Mitwirkung am Aufbau eines neuen Staatswesens und sollte ein Schaubild über dessen Struktur erstellen.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zugunsten des bislang nicht vorbestraften Angeklagten insbesondere dessen umfassendes Geständnis, das zu einer erheblichen Verkürzung des Verfahrens führte. Zudem habe er sich glaubhaft von den früheren Umsturzplänen distanziert und eine begonnene Ausstiegsberatung fortsetzen wollen. Straferschwerend wertete das Gericht die mehrfachen Unterstützungsleistungen für die Vereinigung.

Der Senat verhandelte seit dem 12. Februar 2026 an vier Sitzungstagen, vernahm fünf Zeugen und führte zahlreiche Urkunden, darunter Chatprotokolle, in die Beweisaufnahme ein. Die Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

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