
Frankfurt am Main, 23. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat das Hauptverfahren gegen zwei mutmaßliche IS-Rückkehrerinnen eröffnet. Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) führt die Verfahren gegen die heute 39- und 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, nachdem beide Frauen aus Syrien nach Deutschland zurückgeführt worden waren.
OLG Frankfurt eröffnet Hauptverfahren gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerinnen
Die 39-jährige Angeklagte aus dem Main-Taunus-Kreis soll 2008 zum Islam konvertiert und sich später radikalisiert haben. Ihr wird vorgeworfen, im Sommer 2016 mit ihrem Ehemann und zwei Kindern nach Syrien ausgereist zu sein, sich auf IS-Gebiet aufgehalten und dort ein weiteres Kind zur Welt gebracht zu haben. Nach dem Tod ihres ersten Ehemanns im Jahr 2017 soll sie einem weiteren Kämpfer des IS geheiratet und den Haushalt geführt haben, wodurch sie deren Aktivitäten unterstützt haben soll. Während des rund dreijährigen Aufenthalts seien die Kinder wiederholt Gefahren durch Kampfhandlungen ausgesetzt gewesen.
Die 29-jährige Angeklagte aus Nordhessen soll sich 2014 radikalisiert und mit ihrem Ehemann nach Syrien gereist haben. Sie soll zunächst durch Haushaltsführung dessen IS-Tätigkeit unterstützt haben. Nach dem mutmaßlichen Tod ihres Ehemanns 2015 sei sie in unterschiedlichen Frauenhäusern des IS untergebracht gewesen. Zudem soll sie mehrfach versucht haben, eine Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen. Beide Angeklagte sollen außerdem Leistungen vom sogenannten „Witwenbüro“ des IS erhalten haben.
Die Frauen wurden im März 2019 von kurdischen Volksverteidigungseinheiten festgenommen und zunächst in ein Gefangenenlager gebracht. Ihre Rückführung nach Deutschland erfolgte am 5. Oktober 2019 bzw. 6. Oktober 2021. Ein Termin für den Beginn der Hauptverhandlungen steht noch nicht fest; die Besetzung des Senats erfolgt durch drei Richterinnen und Richter.
Die OLG-Beschlüsse stammen vom 26. September 2025 (Az. 8 St 1/25 und 8 St 2/25). Weitere Informationen zu Verhandlungsterminen werden gesondert bekanntgegeben.