
Frankfurt am Main, 10. Dezember 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat für das Staatsschutzverfahren gegen Sara T., der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung („IS“) vorgeworfen wird, die Hauptverhandlungstermine festgelegt. Die Verhandlung beginnt am 6. März 2026.
Staatsschutzverfahren wegen IS-Mitgliedschaft: Hauptverhandlungstermine festgelegt
Die Hauptverhandlung findet im Landgericht Frankfurt, Gebäude E, Hammelsgasse 1, Saal II, jeweils ab 10.00 Uhr statt. Fortsetzungstermine sind für den 12. März, 27. März, 13. April, 23. April und 4. Mai 2026 vorgesehen.
Die Angeklagte, eine 29-jährige deutsche Staatsangehörige aus Nordhessen, soll sich im Jahr 2014 radikalisiert haben. Nach Angaben der Anklage reiste sie gemeinsam mit ihrem Ehemann im November 2014 nach Syrien. Dort soll sie zunächst ihren Ehemann bei dessen Tätigkeit als „IS“-Kämpfer unterstützt haben. Nach dessen mutmaßlichem Tod im März 2015 sei sie in verschiedenen Frauenhäusern des „IS“ untergebracht worden. Außerdem wirft die Anklage ihr vor, mehrfach versucht zu haben, eine in Deutschland lebende Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen, sowie Geldleistungen vom sogenannten „Witwenbüro“ des „IS“ erhalten zu haben.