Nordrhein-Westfalen bringt Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit in den Landtag ein

Düsseldorf, 15. April 2026 (JPD) Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen und dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Ziel ist eine strukturelle Neuordnung, um die Funktionsfähigkeit der Gerichte angesichts demografischer Entwicklungen und zunehmender Digitalisierung langfristig zu sichern. Nach einer Verbändeanhörung wurde der Entwurf nur geringfügig angepasst, insbesondere zur Sicherung der Erreichbarkeit in der Fläche.

Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen

Kern des Gesetzentwurfs ist die schrittweise Zusammenlegung bislang häufig kleiner Arbeitsgerichte zu größeren Einheiten innerhalb der kommenden fünf Jahre. In der zweiten Instanz sollen die bisher drei Landesarbeitsgerichte auf zwei Bezirke reduziert werden. Neben dem bestehenden Landesarbeitsgericht Hamm ist die Zusammenführung der Standorte Düsseldorf und Köln zu einem „Rheinischen Landesarbeitsgericht“ vorgesehen.

Trotz der Konzentration bleibt die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Angaben der Landesregierung weiterhin flächendeckend erreichbar. Künftig sollen 15 Arbeitsgerichte und zwei Landesarbeitsgerichte bestehen, ergänzt durch auswärtige Kammern an drei Standorten sowie Gerichtstage an weiteren Orten. Der Standort Kleve bleibt als Gerichtstag des Arbeitsgerichts Duisburg erhalten.

Die Reform basiert auf einem seit Sommer 2025 durchgeführten Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von Beschäftigten, Verbänden und Anwaltschaft. Die Rückmeldungen bestätigten grundsätzlich den Bedarf für strukturelle Anpassungen und führten zu punktuellen Änderungen am Entwurf.

Die Umsetzung ist bis 2031 vorgesehen. Für die Beschäftigten der Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine Arbeitsplatzgarantie vorgesehen. Größere Einheiten mit in der Regel mindestens acht Richterstellen sollen Ausfälle besser kompensieren und die Voraussetzungen für moderne IT-Strukturen sowie mobiles Arbeiten verbessern. Der Gesetzentwurf tritt nun in das parlamentarische Verfahren ein.

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