
Hannover, 30. Januar 2026 (JPD) – Der Niedersächsische Landtag hat Wilhelm Mestwerdt am Mittwoch für weitere sieben Jahre zum Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs gewählt. Mestwerdt ist seit dem 23. Februar 2019 Mitglied des Gerichts und übt das Amt des Präsidenten seit dem 25. Januar 2023 aus. Mit der Wahl bleibt er bis zum 22. Februar 2033 im Amt.
Anlässlich seiner Wiederwahl betonte Mestwerdt die Bedeutung, den Staatsgerichtshof resilient gegenüber Einflüssen auf seine Unabhängigkeit zu machen. Dazu gehöre unter anderem die Einführung eines Ersatzwahlmechanismus für die Richterwahl, die verfassungsrechtliche Festschreibung des Staatsgerichtshofs als eigenständiges Organ sowie die verbindliche Beachtung seiner Entscheidungen für alle zuständigen Stellen.
Ausstattung und Digitalisierung im Fokus
Der wiedergewählte Präsident nutzte die Gelegenheit, um bei den Abgeordneten für eine Renovierung des Verhandlungssaals des Staatsgerichtshofs in Bückeburg zu werben. Er begründete dies mit der besonderen Stellung des Gerichts sowie den Anforderungen der elektronischen Aktenbearbeitung, die der aktuelle Saal nicht voll erfülle.
Die Richter und der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs werden auf sieben Jahre vom Landtag gewählt, eine Wiederwahl ist einmal zulässig. Mestwerdt nimmt damit seine zweite Amtszeit wahr, die planmäßig 2033 endet.


