
Die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Mordanklage gegen einen 16-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Nürnberger Land zugelassen. Der Jugendliche soll im Dezember 2024 seinen Vater mit Messerstichen tödlich verletzt haben; das Urteil wird Anfang August erwartet.
Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen einen zur Tatzeit 16-jährigen Jugendlichen wegen Mordes zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, am 14. Dezember 2024 seinen Vater mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt zu haben. Die nichtöffentliche Hauptverhandlung beginnt am 31. Juli 2025; ein Fortsetzungstermin ist für den 6. August angesetzt.
Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis soll es am frühen Abend des Tattags zunächst zu einem Streit zwischen dem Jugendlichen und seinem Vater gekommen sein. Im Anschluss soll der Jugendliche seinem Vater beim Verlassen des Hauses gefolgt und ihm überraschend mit einem Küchenmesser von hinten eine Stichverletzung in den Rücken versetzt haben. Nachdem sich der Vater umdrehte, soll der Angeklagte zwei weitere Stiche in den Oberkörper ausgeführt haben. Der Vater erlag wenige Stunden später während einer Notoperation den schweren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Jugendliche den Tod des Vaters billigend in Kauf genommen hat.
Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten ist die Hauptverhandlung nach den zwingenden Vorgaben des Jugendgerichtsgesetzes nicht öffentlich. Das Urteil wird nach derzeitiger Planung am 6. August erwartet.