Das Landgericht Berlin I – Schwurgerichtskammer – verhandelt ab dem 14. Juli 2025 gegen einen mittlerweile 40-jährigen Palliativarzt, dem die Staatsanwaltschaft Berlin in ihrer Anklage fünfzehn Fälle des Modes aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in einem Palliativteam eines Pflegedienstes mit Sitz in Berlin-Kreuzberg vorwirft.

    Er soll zwischen dem 22. September 2021 und dem 24. Juli 2024 fünfzehn in der Betreuung des Pflegedienstes stehenden Patientinnen und Patienten ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung jeweils ein Narkoseeinleitungsmittel und anschließend ein Muskelrelaxans verabreicht haben. Letzteres habe zu einer Lähmung der Atemmuskulatur und innerhalb weniger Minuten zum Atemstillstand und Tod geführt.

    Mit ihrer Anklage strebt die Staatsanwaltschaft Berlin nicht nur eine Verurteilung mit einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, sondern auch die Anordnung eines lebenslangen Berufsverbots und einer anschließenden Sicherungsverwahrung an.

    Das Landgericht Berlin I hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin mit Beschluss vom 21. Mai 2025 zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess beginnt am 14. Juli 2025 um 9.30 Uhr im Kriminalgericht Moabit.

    Für den Prozess sind bislang 35 Verhandlungstermine bis zum 28. Januar 2026 angesetzt. Die Kammer wird in der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern einschließlich der Vorsitzenden sowie zwei Schöffen besetzt sein.

    LG Berlin I, 10.06.2025

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