Berlin/Potsdam, 9. Dezember 2025 (JPD) – Jes Albert Möller ist heute feierlich als Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eingeführt worden. Der 64-Jährige trat am 22. Juli 2025 die Nachfolge von Sabine Schudoma an, die das Amt seit 2017 innehatte und nun in den Ruhestand tritt.

Neue Leitung für die Sozialgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg

Möller begann seine juristische Laufbahn nach einem Theologiestudium und der politischen Tätigkeit als Abgeordneter der frei gewählten Volkskammer der DDR 1990 mit einem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach dem Abschluss der juristischen Staatsexamina trat er 1998 in den Richterdienst des Landes Brandenburg ein. Stationen seiner Laufbahn waren das Verwaltungsgericht Potsdam, eine Abordnung an das Verfassungsgericht Brandenburg, sowie die Positionen als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und Direktor des Sozialgerichts Neuruppin. Seit 2019 war Möller Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und seit November 2022 dessen Vizepräsident.

Justizminister Dr. Benjamin Grimm würdigte Möller als „juristisch und persönlich hervorragend geeignet für das Amt“ und betonte, dass der ostdeutsche Spitzenjurist die Sozialgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg in guten Händen leite. Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg hob Möllers „fundierte juristische Expertise“ und seine „klare Vision für eine zukunftsfähige Sozialgerichtsbarkeit“ hervor.

Verabschiedung der bisherigen Präsidentin

Sabine Schudoma schied mit Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Amt der Präsidentin aus. Sie leitete das Landessozialgericht seit 2017 und hatte zuvor das Sozialgericht Berlin über 13 Jahre geführt. Schudoma war zudem von 2012 bis 2019 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.

In ihren Abschiedsreden würdigten Justizsenatorin Badenberg und Justizminister Grimm Schudomas langjährige Verdienste, ihre Führungsstärke, Organisationstalente und ihr Engagement für die Sichtbarkeit und Bedeutung der Sozialgerichtsbarkeit in beiden Ländern.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam fungiert seit Juli 2005 als gemeinsames Obergericht der Länder Berlin und Brandenburg. Es ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Sozialgerichte erster Instanz an den Standorten Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam.

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