Stuttgart, 9. Januar 2026 (JPD) – Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz beschlossen. Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse sollen die Wahlen innerhalb der Justiz vereinfacht und stärker digitalisiert werden. Betroffen sind unter anderem die Wahlen der richterlichen und staatsanwaltlichen Mitglieder in den jeweiligen Wahlausschüssen sowie die Wahlen der Präsidialräte und des Hauptstaatsanwaltsrats.

Wahlverfahren in der Justiz werden digitaler und flexibler

Der Gesetzentwurf sieht vor, verzichtbare Formerfordernisse abzuschaffen und elektronische Verfahren zuzulassen. Wahlvorschläge können künftig über die dienstliche E-Mail-Adresse eingereicht werden, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Ebenso soll die Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber mittels einfacher elektronischer Erklärung möglich sein.

Darüber hinaus sollen Sitzungen der Wahlvorstände künftig per Video- oder Telefonkonferenz stattfinden können. Die Regelung soll den Wahlvorständen mehr Flexibilität bei der Organisation zahlreicher zeitnah durchzuführender Verfahrensschritte ermöglichen.

Justizministerin Marion Gentges betonte, dass die Änderungen die Verfahren einfacher, schneller und zeitgemäßer gestalten, ohne Transparenz oder Rechtssicherheit einzuschränken. „Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent, entlasten die Beteiligten und stärken die Akzeptanz der Wahlverfahren in der Justiz“, erklärte sie.

Die Anpassungen sind Teil eines umfassenden Gesetzgebungsvorhabens der Landesregierung von Baden-Württemberg, das landesweit zahlreiche Schriftformerfordernisse abschafft oder durch elektronische Verfahren ersetzt. Ziel ist es, Verwaltungsabläufe insgesamt zu vereinfachen und medienbruchfreie Prozesse weiter voranzubringen.

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