Fußfessel schützt Frauen – Hessen zieht positive Bilanz

Wiesbaden/Berlin, 30. Januar 2026 (JPD) – Ein Jahr nach der Einführung der sogenannten spanischen Fußfessel zieht Hessens Justizminister Christian Heinz eine positive Bilanz: „Alle Opfer konnten vor den Tätern geschützt werden“, erklärte Heinz am Freitag im Bundesrat. Die elektronische Fußfessel ermögliche es, Frauen nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern in ihrem gesamten Bewegungsradius zu schützen. Seit der Anwendung in Hessen sei es zu keinen Übergriffen gekommen.

Heinz betonte zugleich die Notwendigkeit einer bundesweiten Regelung im Gewaltschutzgesetz. Hessen habe bereits 2024 im Bundesrat eine Initiative zur Einführung der Fußfessel auf nationaler Ebene gestartet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greife diese Forderung nun auf und sieht vor, richterlich angeordnete Kontakt- und Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz für bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit elektronisch zu überwachen. Die Entscheidung liegt nun beim Deutschen Bundestag.

Verbesserter Schutz für Opfer häuslicher Gewalt

Die bisherigen Instrumente des Gewaltschutzgesetzes und der Polizeigesetze der Länder seien für die Gefahrenabwehr nur eingeschränkt geeignet, betonte der Justizminister. Europäische Länder wie Spanien hätten bereits gezeigt, dass elektronische Überwachung richterlicher Auflagen die Sicherheit der Opfer deutlich erhöht. In Hessen sei die Fußfessel im Jahr 2024 eingeführt worden und könne seither sowohl im Rahmen der Führungsaufsicht als auch über die Polizeigesetze der Länder angewendet werden.

Die Technik ermöglicht, dass Opfer sich frei bewegen können, während der Täter über eine GPS-Fußfessel überwacht wird. Die Fußfessel kommuniziert dabei mit dem Gerät des potenziellen Opfers und setzt bei Annäherung dynamische geografische Sperrzonen, die Alarm auslösen. Damit kann die Polizei frühzeitig reagieren, wenn Täter und Opfer in kritischer Nähe zueinander geraten.

Der erste Einsatz der Fußfessel in Hessen erfolgte am 28. Januar 2025 im Amtsgerichtsbezirk Kassel. Das Opfer war eine Frau, die von einem Mann verfolgt und belästigt wurde. Die Fußfessel ermöglichte die Einhaltung des verhängten Kontakt- und Annäherungsverbots. Bundesweit wird die Überwachung durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) koordiniert, die rund um die Uhr Ereignismeldungen bewertet und die Gefahrenabwehr sicherstellt.

Heinz würdigte das Engagement der über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GÜL: „Sie leisten einen elementaren Beitrag zur Frauensicherheit in Deutschland und schützen Opfer häuslicher Gewalt Tag und Nacht.“

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