Saarbrücken, 3. Dezember 2025 (JPD) – Im Saarland ist erstmals eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nach dem sogenannten „spanischen Modell“ gegen einen wegen häuslicher Gewalt verurteilten Mann angeordnet worden. Die Maßnahme erfolgte unmittelbar nach Abschluss eines Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Saarbrücken und gilt als polizeirechtliche Schutzvorkehrung zugunsten des Opfers.

Elektronische Fußfessel als Schutzinstrument nach Gewalturteil

Der Verurteilte wurde noch im Gerichtsgebäude mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet. Das Gericht hatte zuvor eine Bewährungsstrafe ausgesprochen und ein Kontakt- sowie Annäherungsverbot gegenüber der früheren Partnerin und den gemeinsamen Kindern verhängt. Ergänzend erhielt das Opfer ein mobiles Alarmgerät, das eine sofortige polizeiliche Reaktion ermöglichen soll, falls sich der Mann verbotswidrig nähert.

Nach Angaben des saarländischen Innenministeriums geht der Ansatz über die bloße Überwachung eines Gefährders hinaus. Das Modell kombiniere Kontrolle mit aktiven Schutzmechanismen und solle Betroffene nachhaltig vor erneuter Gewalt schützen. Innenminister Reinhold Jost betonte, der Staat müsse konsequent handeln, wenn eine konkrete Gefahr bestehe.

Das „spanische Modell“ erlaubt eine elektronische Überwachung auch nach Abschluss eines Strafverfahrens, sofern weiterhin ein Risiko für das Opfer angenommen wird. Die nun im Saarland erstmals angewandte Maßnahme markiert einen rechtlichen Schritt hin zu einer intensiveren Gefahrenabwehr im Bereich häuslicher Gewalt.

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