München, 2. Januar 2026 (JPD) – Die bayerische Justiz hat die elektronische Akte flächendeckend eingeführt. Seit dem vergangenen Dezember wird in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaats über alle Instanzen und Fachbereiche hinweg mit der E-Akte gearbeitet. Damit sind sämtliche Gerichte und Staatsanwaltschaften an 127 Standorten in das digitale Verfahren eingebunden.

Nach Angaben des Justizministeriums werden derzeit rund 3,5 Millionen Verfahrensakten rein elektronisch geführt, monatlich kommen mehr als 200.000 neue E-Akten hinzu. Obwohl der Bundesgesetzgeber eine Verlängerung der Pflicht zur elektronischen Aktenführung bis zum 1. Januar 2027 ermöglicht hat, verzichtet Bayern auf diese sogenannte Opt-out-Regelung. Neu angelegte Verfahrensakten werden im Freistaat damit weiterhin grundsätzlich elektronisch geführt.

Elektronische Aktenführung in allen Verfahrensarten umgesetzt

Die Regeleinführung der E-Akte ist in sämtlichen Verfahrensarten vollzogen, darunter Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Grundbuch- und Insolvenzverfahren ebenso wie Straf- und Vollstreckungssachen. Nach Darstellung des Justizministeriums ermöglicht die elektronische Aktenführung eine beschleunigte Bearbeitung, da Akten ohne Postlaufzeiten weitergeleitet werden können und mehreren Verfahrensbeteiligten gleichzeitig zur Verfügung stehen. Zugleich eröffnet sie neue Möglichkeiten des mobilen Arbeitens innerhalb der Justiz.

Justizminister Georg Eisenreich bezeichnete die Einführung als wichtigen Meilenstein der Digitalisierung der bayerischen Justiz. Die umfassende Umstellung betreffe 25 Staatsanwaltschaften, 99 Gerichte und rund 15.000 Beschäftigte und sei fristgerecht abgeschlossen worden.

Teil einer umfassenden Digitalisierungsoffensive

Die flächendeckende Einführung der E-Akte ist Bestandteil einer weitergehenden Digitalisierungsoffensive der bayerischen Justiz. Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits an allen Gerichten etabliert; wöchentlich gehen im Freistaat rund eine Viertelmillion Nachrichten auf digitalem Weg ein. Zudem stehen allen bayerischen Gerichten seit 2021 Videokonferenzanlagen zur Verfügung, die in den vergangenen Jahren zehntausendfach für Videoverhandlungen genutzt wurden.

Darüber hinaus testet die Justiz den Einsatz von Legal-Tech-Anwendungen und Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung von Arbeitsabläufen und beteiligt sich an mehreren Forschungsprojekten. Auf bundespolitischer Ebene wirkte Bayern an der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ mit, deren Abschlussbericht Anfang 2025 vorgelegt wurde. Die dort vorgeschlagenen Modernisierungen der Zivilprozessordnung sind im Koalitionsvertrag verankert und sollen die Digitalisierung der Justiz weiter vorantreiben.

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