
Leipzig, 24. Februar 2026 (JPD) Die Zahl der Neueingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Insgesamt wurden 935 Verfahren anhängig gemacht, nach 987 im Jahr 2024. Die Erledigungen gingen leicht auf 955 zurück (Vorjahr: 979). Der Bestand anhängiger Verfahren verringerte sich zum Jahresende auf 527 nach 547 im Vorjahr.
Erfasst sind neben Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden auch erstinstanzliche Klagen, Wehrdienst- und Geheimschutzverfahren sowie Eilrechtsschutz- und Prozesskostenhilfeverfahren. Die durchschnittliche Dauer von Revisionsverfahren verkürzte sich einschließlich unstreitiger Erledigungen auf 12 Monate und 9 Tage. Durch Urteil entschiedene Revisionen dauerten im Schnitt 13 Monate und 2 Tage und damit deutlich kürzer als im Vorjahr. Beschwerdeverfahren wurden durchschnittlich binnen 5 Monaten und 10 Tagen abgeschlossen; ein Drittel endete innerhalb von drei Monaten.
Infrastrukturverfahren und Vereinsverbote im Fokus
In erstinstanzlichen Verfahren nach § 50 Abs. 1 VwGO gingen 101 Klagen sowie 60 Eilanträge ein. Diese betreffen vor allem Infrastrukturvorhaben und Vereinsverbote. Eilverfahren erledigte das Gericht im Schnitt binnen 2 Monaten und 20 Tagen.
Bei Infrastrukturprojekten verzeichnete das Gericht 65 neue Klagen sowie 30 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz. Schwerpunkte bildeten Fernstraßen-, Schienenwege- und Energieleitungsausbauverfahren; hinzu kamen Klagen nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz. Die durchschnittliche Dauer dieser erstinstanzlichen Klageverfahren lag bei 8 Monaten und 13 Tagen und blieb damit auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre. In Vereinsverbotsverfahren gingen vier Klagen ein; ihre durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 2 Jahre und 10 Tage.




