
Leipzig, 2. Januar 2026 (JPD) – Am Bundesverwaltungsgericht ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eine Neuordnung der Revisionssenate in Kraft getreten. Der bisherige 9. Revisionssenat wurde aufgelöst, während der frühere 11. Revisionssenat fortan als 9. Revisionssenat geführt wird. Den Vorsitz des neu bezeichneten Senats übernimmt Prof. Dr. Christoph Külpmann, der zuvor den 11. Revisionssenat geleitet hatte. Die langjährige Vorsitzende des bisherigen 9. Senats, Prof. Dr. Ulrike Bick, ist zum Jahresende 2025 in den Ruhestand getreten.
Mit der organisatorischen Neustrukturierung gehen auch Änderungen in der sachlichen Zuständigkeit einher. Der neue 9. Revisionssenat ist künftig für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Ausbaus von Energieleitungen sowie für das Straßen- und Wegerecht zuständig. Dazu zählen insbesondere erstinstanzliche Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen, die dem Bundesverwaltungsgericht gesetzlich als erster und letzter Instanz zugewiesen sind.
Fokus auf beschleunigte Infrastrukturverfahren
Nach Angaben des Gerichts wird der Senat damit vor allem Verfahren bearbeiten, bei denen der Gesetzgeber eine besondere Beschleunigung vorsieht. Die Bündelung dieser Materien soll eine zügige höchstrichterliche Klärung zentraler Fragen des Infrastruktur- und Planungsrechts ermöglichen. Die übrigen Rechtsgebiete, die bislang vom früheren 9. Revisionssenat betreut wurden, werden auf den 4., 7. und 8. Revisionssenat verteilt.
Der vollständige Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts ist auf der Internetseite des Gerichts veröffentlicht. Insgesamt verfügt das Bundesverwaltungsgericht nach der Neuordnung über zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate mit insgesamt 54 Richterinnen und Richtern.