Leipzig, 2. Januar 2026 (JPD) – Die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ulrike Bick ist mit Ablauf des Monats Dezember 2025 in den Ruhestand getreten. Die Juristin war mehr als 13 Jahre am Bundesverwaltungsgericht tätig und prägte dort insbesondere die Rechtsprechung des 9. Revisionssenats. Zuletzt hatte sie seit Dezember 2020 den Vorsitz dieses Senats inne. Mit ihrem Ausscheiden endet eine langjährige richterliche Laufbahn an den höchsten Verwaltungsgerichten des Bundes und der Länder.

Prof. Dr. Bick gehörte dem Bundesverwaltungsgericht seit August 2012 an. Der 9. Revisionssenat, dem sie zugewiesen war, ist unter anderem für das Straßen- und Wegerecht sowie für erstinstanzliche Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse zum Bau von Bundesfernstraßen zuständig.

Prägende Laufbahn in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Ulrike Bick wurde 1959 in Herne geboren und studierte Rechtswissenschaften in Bochum, Genf und Paris. Nach ihrer Promotion an der Ruhr-Universität Bochum im Jahr 1988 begann sie ihre richterliche Laufbahn 1992 am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Es folgten Stationen als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverwaltungsgericht sowie als Richterin und später Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.

Zwischen 2006 und 2009 war Prof. Dr. Bick zudem an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Diese Tätigkeit ergänzte ihre langjährige Erfahrung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, bevor sie 2012 an das Bundesverwaltungsgericht berufen wurde. Dort befasste sie sich unter anderem mit komplexen Infrastrukturvorhaben, darunter Verfahren zur Fehmarnbelt-Querung zwischen Deutschland und Dänemark sowie mit Fragen des Abgabenrechts.

Engagement im deutsch-französischen Rechtsdialog

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit engagierte sich Prof. Dr. Bick seit 2014 im internationalen rechtswissenschaftlichen Austausch. Sie betreute ein gemeinsames Veröffentlichungsprojekt des Bundesverwaltungsgerichts und des französischen Conseil d’État, die sogenannten „Publications croisées“. Ziel des Projekts ist der regelmäßige Austausch zentraler Entscheidungen und Fachbeiträge zwischen den höchsten Verwaltungsgerichten beider Länder.

Darüber hinaus war Prof. Dr. Bick als Prüferin beim Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen tätig und lehrte als Honorarprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Mit ihrem Eintritt in den Ruhestand endet eine vielseitige Tätigkeit an der Schnittstelle von Rechtsprechung, Wissenschaft und internationalem Rechtsdialog.

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