
Berlin, 18. Dezember 2025 (JPD) – Der Bundesrichterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung insgesamt 22 neue Richterinnen und Richter für die obersten Bundesgerichte gewählt. Die Ernennungen betreffen den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht sowie das Bundessozialgericht. Die Entscheidungen wurden in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit getroffen.
Neue Richterinnen und Richter für fünf Bundesgerichte
Für den Bundesgerichtshof wurden elf Bundesrichterinnen und Bundesrichter bestimmt, darunter Dr. Ole Böger, Andrea Kretschmann und Dr. Thomas Schuster. Das Bundesverwaltungsgericht erhält drei neue Mitglieder, der Bundesfinanzhof und das Bundesarbeitsgericht jeweils zwei, und das Bundessozialgericht vier neue Richterinnen und Richter. Die gewählten Personen sollen die Arbeit der Gerichte in Zivil-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialrechtssachen verstärken.
Die Vorschläge für die Besetzung der Posten kamen sowohl von der Vorsitzenden des Bundesrichterwahlausschusses als auch von dessen Mitgliedern. Den Vorsitz für die Wahl der Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof, am Bundesverwaltungsgericht und am Bundesfinanzhof führt Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig. Für die Wahl am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht leitete Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas den Ausschuss.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus 16 Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Die Vorsitzenden selbst sind nicht stimmberechtigt. Über die Wahl entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in geheimer Abstimmung.
Die Ernennung neuer Bundesrichterinnen und Bundesrichter stärkt die personelle Ausstattung der obersten Bundesgerichte und stellt die kontinuierliche Bearbeitung von Verfahren in den jeweils zuständigen Rechtsgebieten sicher.