
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der vom Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Der 61-Jährige hatte im April 2024 einen Wohnungsbrand gelegt, um sich das Leben zu nehmen, wobei er auch den Tod seiner pflegebedürftigen Mutter in Kauf nahm. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Das Landgericht Ulm hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und mit schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts füllte der Angeklagte am 20. April 2024 in der Küche seiner 91jährigen, pflegebedürftigen in Munderkingen lebenden Mutter 100 Milliliter Öl in einen auf der Herdplatte stehenden leeren Topf und stellte diese auf Maximalstufe an, um sich mittels eines hierdurch entstehenden Brandes selbst zu töten. Dass auch seine in der Wohnung anwesende Mutter dabei zu Tode kommen könnte, war dem Angeklagten bewusst; eine Gefahr für Leib und Leben der übrigen Bewohner und Besucher des Mehrfamilienhauses nahm er billigend in Kauf. Dank des schnellen Eingreifens der durch Dritte alarmierten Rettungskräfte blieb die Mutter des Angeklagten unverletzt; weitere Personen waren zur Tatzeit in dem Gebäude nicht anwesend.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf eine Verfahrensbeanstandung und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Verfahren ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die aufgrund der erhobenen Sachrüge veranlasste materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Beschluss vom 23. Juni 2025 – 1 StR 207/25
Vorinstanz:
Landgericht Ulm – Urteil vom 17. Dezember 2024 – 3 Ks 71 Js 9786/24
BGH, 26.06.2025