
Berlin, 14. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines argentinischen Profisportlers wegen Sexualstraftaten bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde zurückgewiesen, da weder formelle noch sachliche Rechtsfehler festgestellt wurden. Das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24. März 2025 ist damit rechtskräftig.
Der Mann war von einem Mannheimer Verein als Hockeytorwart für die Bundesliga-Feldsaison 2022/2023 verpflichtet worden. Nach den Feststellungen des Landgerichts beging er am 17. September und in der Nacht zum 2. Oktober 2022 auf einem Weinfest und bei einer vereinseigenen Veranstaltung mehrere Sexualstraftaten gegen drei Spielerinnen der 1. Damenmannschaft. Die Taten reichten von unerwünschten Handlungen über erzwungene Küsse bis hin zu mehrfachen Nötigungen zu ungeschütztem Oral- und Vaginalverkehr.
BGH bestätigt Verurteilung eines argentinischen Profisportlers
Das Landgericht Mannheim hatte den Angeklagten wegen Vergewaltigung, wegen sexuellen Übergriffs in zwei Fällen sowie wegen sexueller Belästigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die BGH-Entscheidung bestätigt die strafrechtliche Bewertung der Taten, während die Bewährungsregelung bestehen bleibt. Mit der Rechtskraft ist die strafrechtliche Verantwortung des Sportlers endgültig festgestellt.
Die Entscheidung unterstreicht, dass auch international tätige Profisportler für Sexualstraftaten in Deutschland strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Alle Verfahrensfragen und die strafrechtliche Würdigung blieben dabei unangetastet.