
Aurich/Karlsruhe, 25. August 2025 (JPD) – Das Urteil des Landgerichts Aurich gegen einen 53-jährigen Mann aus Rhauderfehn wegen mehrfacher Vergewaltigung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf mit Beschluss vom 9. Juli 2025 (Az. 3 StR 205/25) die Revision des Angeklagten als unbegründet. Damit bleibt die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten bestehen.
Das Landgericht Aurich hatte den Mann am 19. Dezember 2024 (Az. 13 KLs 9/24) wegen fünf Vergewaltigungen – in vier Fällen in Tateinheit mit dem Überlassen von Cannabis – sowie wegen eines sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit dem Überlassen von Cannabis schuldig gesprochen. Nach den Feststellungen des Gerichts lernte der Angeklagte den damals 14-jährigen Nebenkläger in einem Angelverein kennen und beging im Jahr 2024 während gemeinsamer Angelausflüge mehrfach sexuelle Übergriffe. Die Taten fanden teils in seiner Wohnung, teils an einem See statt. Der Angeklagte habe dem Opfer wiederholt Cannabis überlassen, um es gefügig zu machen. Die Vorwürfe hatte der Mann bestritten.