
Karlsruhe, 5. Januar 2026 (JPD) – Der Bundesgerichtshof verhandelt am 14. Januar 2026 über die Revision der Staatsanwaltschaft in einem aufsehenerregenden Strafverfahren gegen einen Arzt wegen fehlerhaft durchgeführter Narkosen. Gegenstand der Revisionshauptverhandlung ist ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, das den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte. Zudem wurde ihm für die Dauer von drei Jahren die Ausübung des ärztlichen Berufs untersagt.
Revision gegen Urteil wegen fehlerhafter Narkosen
Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte eine mobile Anästhesie- und Notfallpraxis mit dem Schwerpunkt auf ambulanten Vollnarkosen in Zahnarztpraxen. Er behandelte jährlich mehrere Hundert Kinder und Erwachsene. Am 28. September 2021 kam es bei vier Kindern nach zahnärztlichen Eingriffen unter Vollnarkose zu schweren gesundheitlichen Komplikationen in Form einer Sepsis. Obwohl der Angeklagte Symptome eines kritischen Schockzustands erkannte, leitete er in keinem der Fälle Rettungsmaßnahmen ein.
Eines der betroffenen Kinder verstarb noch in derselben Nacht in den Räumen der Zahnarztpraxis in Anwesenheit des Angeklagten. Das Landgericht Frankfurt am Main wertete das Geschehen strafrechtlich als Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen sowie als gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag durch Unterlassen in mehreren Fällen. Die Strafkammer verhängte neben der Freiheitsstrafe auch ein zeitlich befristetes Berufsverbot.
Staatsanwaltschaft beanstandet Schuldspruch und Berufsverbot
Mit ihrer Revision wendet sich die Staatsanwaltschaft gegen die rechtliche Würdigung des Landgerichts. Sie strebt eine Verurteilung des Angeklagten auch wegen Mordes in Verdeckungsabsicht an. Darüber hinaus hält sie die Dauer des verhängten Berufsverbots für zu kurz. Über die Revision entscheidet der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in öffentlicher Sitzung.
Die Revisionshauptverhandlung findet am Mittwoch, dem 14. Januar 2026, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal E 004 des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe statt. Vorinstanz war das Landgericht Frankfurt am Main, das sein Urteil am 1. November 2024 verkündet hatte.