Schülerpraktikantin vergewaltigt: Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Ingolstadt erneut auf

Karlsruhe, 17. März 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung erneut aufgehoben. Der 1. Strafsenat gab der Revision des Angeklagten statt und beanstandete erneut Fehler in der Beweiswürdigung. Das Verfahren muss nun erneut verhandelt werden.

Das Landgericht hatte den Angeklagten im zweiten Rechtsgang zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer soll er am 3. Mai 2022 eine 18-jährige Schülerpraktikantin, die in einem seiner Unternehmen tätig war, dazu veranlasst haben, gegen ihren erkennbaren Willen Oralverkehr an ihm vorzunehmen.

Bundesgerichtshof beanstandet erneut Beweiswürdigung

Bereits ein erstes Urteil des Landgerichts Ingolstadt war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Mit Beschluss vom 26. Juni 2024 hatte der 1. Strafsenat die Entscheidung wegen Mängeln in der Beweiswürdigung aufgehoben und eine neue Verhandlung vor einer anderen Strafkammer angeordnet.

Auch das nun ergangene Urteil hielt revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand. Nach Auffassung des Senats weist die Beweiswürdigung erneut Rechtsfehler auf. Der Bundesgerichtshof hob daher das Urteil samt Feststellungen auf.

Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine Strafkammer des Landgerichts München I zurückverwiesen.

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