Karlsruhe, 13. Januar 2026 (JPD) – Die Verurteilung einer Frau wegen Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann in Bärsbach ist rechtskräftig. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg verworfen und damit die Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten bestätigt. Rechtsfehler seien weder im Verfahren noch in der materiell-rechtlichen Würdigung festgestellt worden.

Nach den bindenden Feststellungen des Landgerichts hatte eine enge Freundin der Angeklagten im Juli 2024 den Entschluss gefasst, den Ehemann der Angeklagten im Schlaf zu töten. Hintergrund war die Sorge, der Fortbestand der Freundschaft könne durch den Ehemann gefährdet sein. Am Morgen des Tattages informierte sie die Angeklagte über den Tatplan und machte dessen Umsetzung von deren Zustimmung abhängig.

Unterstützung der Tat und Verschleierung gegenüber der Polizei

Die Angeklagte erklärte sich mit der Tötung einverstanden und sagte Unterstützung zu. In der Tatnacht ließ sie vereinbarungsgemäß den Schlüssel in der Wohnungstür stecken und verließ während der Tatausführung das Schlafzimmer, um außerhalb zu warten. Die Täterin tötete den schlafenden Mann mit 79 Messerstichen.

Erst Stunden später verständigte die Angeklagte die Polizei und schilderte einen angeblichen Überfall durch einen maskierten Einbrecher. Diese Verzögerung ermöglichte es der Täterin, Tatwerkzeug und blutverschmierte Kleidung zu beseitigen. Das Landgericht wertete dieses Verhalten als strafbare Beihilfe zum Mord.

Der Bundesgerichtshof sah die Verfahrensrügen ebenso wie die Sachrüge als unbegründet an. Das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 31. März 2025 ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

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