
Karlsruhe, 23. Dezember 2025 (JPD) – Die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an seiner geschiedenen Ehefrau in Büchen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck verworfen und damit die lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt. Dies entschied der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat mit Beschluss vom 16. Dezember 2025. Neben dem Mord hatte das Landgericht den Angeklagten auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts handelte der Täter aus Hass und tief empfundener Kränkung gegenüber seiner Ex-Frau. Anlass waren die Trennung im Jahr 2016, die spätere Scheidung sowie die Durchsetzung erheblicher vermögensrechtlicher Ansprüche. Zuletzt war gegen den Angeklagten die Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke angeordnet worden.
Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke
Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte seiner früheren Ehefrau gezielt auflauerte und sie an einem Waldweg erschoss. Als Sportschütze verfügte er über eine Schusswaffe, die er bei der Tat einsetzte. Das Gericht wertete das Vorgehen als heimtückisch und von niedrigen Beweggründen getragen, da der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzte und aus Rache sowie verletztem Besitzdenken handelte.
Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend auf die Revision des Angeklagten. Dabei stellte der Senat fest, dass das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist. Die Verurteilung wegen Mordes und die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe haben damit Bestand.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren abgeschlossen. Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Mai 2025 ist endgültig rechtskräftig. Die Vorinstanz hatte unter dem Aktenzeichen 1 Ks 705 Js 44964/24 entschieden, der Revisionsbeschluss trägt das Aktenzeichen 5 StR 646/25.