
Cottbus, 1. Dezember 2025 (JPD) – Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision eines Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus verworfen. Der Angeklagte war wegen Heimtückemordes an der 14-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin verurteilt worden. Das Landgericht hatte ihn zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Mit der Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig.
Mord an 14-Jähriger: Tat war planvoll und Opfer gezielt verfolgt
Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tattag bereitete er in seiner Küche das Abendessen zu, als die 14-Jährige neben ihm stand. Ohne Vorwarnung griff er das Mädchen mit einem Messer an, um sie zu töten. Trotz schwerer Verletzungen gelang ihr zunächst die Flucht, doch der Angeklagte verfolgte sie und brachte sie auf offener Straße mit einem weiteren Messerstich um. Das Gericht stellte fest, dass seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert war (§ 21 StGB).
Die vom Angeklagten eingelegte Revision wurde vom BGH geprüft und verworfen, da keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt wurden. Das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 19. März 2024 (Az. 21 Ks 5/24) bleibt damit in vollem Umfang bestehen.