Karlsruhe, 30. Dezember 2025 (JPD) – Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Klinkhammer scheidet mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aus dem Richterdienst aus und tritt in den Ruhestand. Der Jurist war seit 2008 Mitglied des Bundesgerichtshofs und gehörte über viele Jahre dem XII. Zivilsenat an, der unter anderem für Familien-, Betreuungs- und gewerbliches Mietrecht zuständig ist. Dort wirkte er maßgeblich an der Rechtsprechung des Senats mit.

Langjährige Tätigkeit im XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Prof. Dr. Klinkhammer wurde am 14. Mai 1961 in Euskirchen geboren und trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Juli 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Stationen am Landgericht Kleve und am Amtsgericht Moers wurde er dort im Dezember 1993 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Es folgten eine Abordnung an das Oberlandesgericht Düsseldorf sowie seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Dezember 1999.

Am 2. Juni 2008 wechselte Prof. Dr. Klinkhammer an den Bundesgerichtshof. Im XII. Zivilsenat war er von Dezember 2012 bis Mai 2020 stellvertretender Vorsitzender. Darüber hinaus vertrat er den Senat im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, zunächst als stellvertretendes und später als ordentliches Mitglied.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Prof. Dr. Klinkhammer auch in der Wissenschaft engagiert. Im Juni 2017 verlieh ihm die Philipps-Universität Marburg eine Honorarprofessur. Nach mehr als siebzehn Jahren am Bundesgerichtshof endet mit seinem Eintritt in den Ruhestand eine prägende richterliche Laufbahn am höchsten deutschen Zivilgericht.

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