
Karlsruhe/Stade, 7. Dezember 2025 (JPD) – Die Verurteilung einer achtköpfigen Gruppe aus dem Raum Kutenholz wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten verworfen und damit das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade bestätigt. Die Täterinnen und Täter – sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 24 und 76 Jahren – hatten über Jahre Betäubungsmittel in großem Stil auf Musikfestivals verkauft.
Bandenmäßiger Drogenhandel auf Festivals bestätigt
Nach den Feststellungen des Landgerichts organisierte die Gruppe ihren Handel arbeitsteilig und überregional. Ausgangspunkt war der Wohnort in Kutenholz, von dort aus wurden Einsätze auf Festivals in ganz Deutschland geplant. Die Beteiligten boten Kokain, Amphetamine und Ecstasy in nicht geringer Menge an – sowohl offen von aufgebauten Ladentischen in einer „Wagenburg“ aus Wohnmobilen als auch verdeckt als vermeintliche Festivalbesucher. Die Umsätze lagen im sechsstelligen Bereich.
Der 37-jährige Bandenführer erhielt als Haupttäter eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Er wurde zusätzlich in einem weiteren Verfahren vor der Stader Strafkammer rechtskräftig zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei ging es um den Handel mit Kokainblöcken auf Großhandelsebene über den Krypto-Kommunikationsdienst Encrochat. Auch dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Für den Haupttäter wird aus beiden Entscheidungen noch eine Gesamtstrafe zu bilden sein.
Die Ermittlungen waren durch den Einsatz verdeckter Polizeibeamter ins Rollen gekommen. Die rechtskräftigen Urteile im Großverfahren tragen die Aktenzeichen 101 KLs 131 Js 26669/23 (1/24) und – im Einzelverfahren – 101 KLs 131 Js 18075/21 (2/24).