Leipzig, 30. Dezember 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren Berliner Senatorin wegen Bestechlichkeit sowie eines Marketingunternehmers wegen Bestechung rechtskräftig bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 die Revisionen beider Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I. Damit bleiben die ausgesprochenen Bewährungsstrafen bestehen.

Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler im Urteil

Nach den Feststellungen des Landgerichts unterhielt der Unternehmer über Jahre hinweg enge Kontakte zur Berliner Landespolitik und Verwaltung. Für von ihm betriebene Ausbildungsprojekte erhielt er zwischen 2015 und 2021 von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Fördermittel von mehr als vier Millionen Euro. Anfang 2019 stellte er der damaligen Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ein Projekt zur Nachwuchsgewinnung in Pflegeberufen vor, das diese aufgrund des Fachkräftemangels politisch unterstützte.

Parallel dazu beauftragte die Senatorin ab Juni 2019 die Marketing-Agentur des Unternehmers mit der Gestaltung von Einladungskarten für ihre Hochzeitsfeier sowie mit weiteren privaten Dienstleistungen. Nachdem Nachfragen zu den Kosten unbeantwortet geblieben waren, ging sie davon aus, dass die Leistungen unentgeltlich erbracht würden, und akzeptierte dies stillschweigend. Nach den Urteilsfeststellungen vermengte sie dabei bewusst dienstliche und private Interessen, während der Unternehmer die kostenlosen Leistungen als Mittel verstand, seine Chancen auf eine Beauftragung im Zusammenhang mit dem Pflegeprojekt zu verbessern.

Das Landgericht wertete dieses Vorgehen als strafbare Bestechlichkeit und Bestechung, auch wenn es zugunsten der Senatorin davon ausging, dass sie sich subjektiv nicht beeinflussen lassen wollte und eine konkrete Beeinflussung ihrer Diensthandlungen nicht nachweisbar war. Entscheidend sei bereits der Eindruck der Käuflichkeit gewesen, der durch die Weitergabe von Verwaltungsinterna zusätzlich verstärkt worden sei. In den Jahren 2020 und 2021 erhielt der Unternehmer schließlich weitere Fördermittel in sechsstelliger Höhe.

Der Bundesgerichtshof sah weder Verfahrensfehler noch eine Verletzung materiellen Rechts. Die umfassende revisionsrechtliche Überprüfung habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, teilte der Senat mit. Das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 4. April 2025 ist damit rechtskräftig.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner